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FARN Legal wehrt erfolgreich Klage des „Born-Centers“ gegen Baugenehmigung für konkurrierenden Textil-Discounter beim OVG Hamburg ab

Die Eigentümerin des mit dem Einkaufszentrum „Born-Center“ bebauten Grundstücks ist auch in zweiter Instanz mit ihrer Klage gegen die Baugenehmigung für einen Textil-Discounter auf einem ca. 500 m entfernt gelegenen Grundstück gescheitert. Die Besonderheit des Falls: Das „Born-Center“ und der Discounter liegen im Geltungsbereich verschiedener Bebauungspläne. Allerdings setzt der Bebauungsplan Osdorf 45 für den Discounter einen Einzelhandelsausschluss fest, um zentrumsschädigende Auswirkungen auf das „Born-Center“ zu vermeiden. Gleichwohl hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Beschluss vom 14.08.2025 (Az.: 2 Bf 212/24.Z) entschieden, dass kein gebietsübergreifender Nachbarschutz besteht. Unser Partner Arne Schwemer, LL.M., der die beigeladene Eigentümerin des Discounter-Grundstücks mit Erfolg vertreten hat, fasst die Rechtslage wie folgt zusammen: „Das öffentliche Baunachbarrecht vermittelt keinen Schutz vor Konkurrenz“.

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FARN Legal PartmbB · Rathausstrasse 12 · 20095 Hamburg
office@farn.legal · +49 173 350 90 37

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